Transaktionskosten

Transaktionskosten
Trans|aktionskosten,
 
Kosten, die nicht durch Produktion von Gütern, sondern im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Transaktionen entstehen, weil die beteiligten Wirtschaftssubjekte nur über unvollkommene Informationen verfügen. Zu den Transaktionskosten zählen alle Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrags (Suche, Information), Abschluss (Verhandlung, Entscheidungsfindung) eines Vertrags sowie nach Vertragsabschluss (Überwachung, mögliche Sanktionen) entstehen. Während in den Modellen der traditionellen neoklassischen Wirtschaftstheorie davon ausgegangen wird, dass der Güteraustausch selbst kostenlos ist, finden die Transaktionskosten, die in der Praxis z. Transaktionskosten erhebliche Dimensionen erreichen, in der Transaktionskostentheorie (auch Transaktionskostenökonomik), einem v. a. auf R. H. Coase und Oliver Eaton Williamson (* 1932) zurückgehenden Ansatz der Neuen Institutionenökonomik, verstärkt Berücksichtigung.
 
Mithilfe der Theorie der Transaktionskosten lassen sich alternative Formen der institutionellen Einbettung wirtschaftlicher Transaktionen und deren Effizienz untersuchen sowie unterschiedliche vertragliche Beziehungen und das Verhalten der Vertragspartner erklären. Dabei ist zwischen dem klassischen (diskreten) und dem relationalen Vertrag zu unterscheiden. Im klassischen Vertrag werden Leistung und Gegenleistung präzise festgelegt, für Transaktionen sind keine spezifischen Investitionen der Vertragspartner erforderlich. Unter diesen Umständen ist der Markt eine zweckmäßige Koordinationsform. In der Realität treten jedoch häufig Situationen auf, in denen diese Bedingungen nicht erfüllt werden. Es kann sein, dass für geplante Transaktionen spezifische Aufwendungen nötig sind, die außerhalb dieser Transaktionen nicht oder nur mit erheblichen Verlust verwertbar sind: Ein Zulieferer für ein Automobilwerk tätigt z. B. in den Standort in der Nähe seines Abnehmers spezifische Investitionen (Maschinen, Qualifikation der Mitarbeiter). Diese schaffen ein besonderes - von der traditionellen neoklassischen Markttheorie nicht berücksichtigtes - gegenseitiges Verhältnis. Einerseits ergibt sich für den Zulieferer eine Abhängigkeit vom Auftraggeber, andererseits erhält er einen »First mover advantage«: Bei der Vergabe eines zweiten gleich gelagerten Auftrags sind die notwendigen spezifischen Investitionen bereits getätigt und für ihn nicht mehr entscheidungsrelevant (Sunk Costs). Der Auftragnehmer wird daher die Konkurrenz unterbieten können. Langfristig kann daraus sogar ein bilaterales Monopol entstehen. Ein solcher Wandel in der Institution Markt wird von Williamson als »fundamentale Transformation« bezeichnet. Für die Höhe der Transaktionskosten spielen neben dem Volumen der spezifischen Aufwendungen auch die Unsicherheit und die begrenzte Fähigkeit zur Informationsverarbeitung eine Rolle. So ist z. B. bei der Entwicklung neuer Produkte die Unsicherheit besonders hoch, da der Vertragsgegenstand bei -abschluss noch nicht existiert. Ein weiteres Kriterium ist die Häufigkeit der Transaktionen; mit steigender Häufigkeit sinken die durchschnittlichen Transaktionskosten durch Fixkostendegression und Lerneffekte. Nach Auffassung der Transaktionskostentheorie sind immer dann, wenn transaktionsspezifische Investitionen notwendig werden, Transaktionen unter Unsicherheit stattfinden und sich wiederholen, klassische Verträge ungeeignet und durch relationale Verträge zu ersetzen. Dies sind keine Verträge im juristischen Sinne, sondern langfristige komplexe Beziehungen zwischen Vertragspartnern auf der Grundlage gemeinsamer Normen. Es wird bewusst darauf verzichtet, für alle Probleme eine Detaillösung zu vereinbaren. Stattdessen einigt man sich auf Rahmenbedingungen, die im Bedarfsfall ausgefüllt werden.
 
 
O. E. Williamson: Die ökonom. Institutionen des Kapitalismus (a. d. Amerikan., 1990);
 O. E. Williamson: T.-Ökonomik (a. d. Amerikan., 21996);
 H. Dietl: Institutionen u. Zeit (1993);
 H. Löchel: Institutionen, T. u. wirtschaftl. Entwicklung (1995).

Universal-Lexikon. 2012.

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